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AGB's

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Touren - Trackday - Testday - Training mit maxTravel



Allgemeine Geschäftsbestimmungen

Die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen sind integrierter Bestandteil des Vertrages zwischen maxTravel und dem (der) Reiseteilnehmer. Vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen sind die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsteilnehmer durch die vorliegenden Vertrags- und Reisebedingungen geregelt.

1. Anmeldung

Durch die schriftliche Anmeldung, oder ab Ausstellung der Bestätigung/Rechnung bei mündlicher, oder E-Mail Anmeldung, kommt zwischen dem Teilnehmer und maxTravel ein Vertrag zustande. Wir empfehlen, die nachfolgenden Vertragsbedingungen sorgfältig durchzulesen. Die Anmeldung hat schriftlich (E-Mail. Fax oder Post) zu erfolgen und muss spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt bei maxTravel eintreffen. Ist ein Event noch nicht ausgebucht, kann auch kurzfristig angemeldet werden.

2.Art der Events

Die im Angebot aufgeführten Events haben Fahrtechnischen Charakter und sollen dem Teilnehmer die Möglichkeit geben, seinen Fahrstil und sein Fahrzeug besser kennen- und beherrschen zu lernen.

3.Leistungsumfang

Die Leistungen sind in jedem Event Beschrieb abschließend aufgeführt. Weitere Leistungen sind im Preis nicht enthalten und werden nur auf Anfrage ausgeführt.

4.Durchführung

Nicht alle angebotenen Events werden bei jeder Witterung durchgeführt. Muss maxTravel einen Event aus irgendeinem Grunde absagen, so wird dem angemeldeten Teilnehmer die bereits geleistete Zahlung voll zurückerstattet.

5.Bezahlung

Nach Eingang der Anmeldung erhält der Teilnehmer unsere Bestätigung, die zugleich als Rechnung gilt. Die Bezahlung der Rechnung ist innert 10 Tagen zu begleichen, sollte nichts anderes vermerkt sein. Die zusätzlichen Gebühren haben sich zum normalen Flugpreis in den letzten Monaten aufgrund der stetig steigenden Treibstoffzuschläge vervielfacht. Sollten sich die Reisenebenkosten über 10% erhöhen, kann dies auch bei bereits bezahlter Rechnung nachgefordert werden.

7.Annulationsbedingungen

Eine Annullation muss schriftlich und eingeschrieben erfolgen. Als Stichtag gilt jeweils das Eingangsdatum der schriftlichen Annullierung. Bei Annullationen oder Umbuchungen bis 60 Tage vor dem Event bezahlen Sie den halben Betrag pro Person. Eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60.00 erheben wir für Umbuchungen und Änderungen (z.B. Namensänderungen, anderes Reisedatum etc.). Die Bearbeitungsgebühr ist durch keine Versicherung gedeckt und muss in jedem Fall von Ihnen bezahlt werden.
Tritt ein Teilnehmer später von seiner Anmeldung zurück, ist der Gesamtbetrag trotzdem geschuldet und wird für den, maxTravel entstandenen Aufwand eingesetzt. maxTravel ist nicht verpflichtet die Anzahlung anteilsmäßig zurück zu erstatten. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung. Beachten Sie die Allgemeinen Bedingungen auf dem Versicherungsausweis.
Muss der Teilnehmer einen Event annullieren, so kann an seiner Stelle eine Ersatzperson den Event antreten. Die Ersatzperson muss bereit sein, das Eventarrangement unter den mit dem zurücktretenden Teilnehmer vereinbarten Bedingungen zu übernehmen.

8. Mindestteilnehmerzahl

In der Regel wird ein ausgeschriebener Event mit zu wenigen Teilnehmern abgesagt.

9.Termine/Abläufe

Auf Terminwünsche der Teilnehmer wird wo immer möglich eingegangen. Einmal bestätigte Termine werden nicht mehr geändert. Streckenänderungen kann maxTravel auch kurzfristig den Gegebenheiten anpassen. Muss ein Event vor Antritt, aus Gründen, maxTravel nicht beeinflussen kann, abgesagt werden, wird maximal der volle einbezahlte Betrag zurückerstattet.

10.Fahrerlaubnis

Jeder Teilnehmer muss im Besitze eines gültigen Fahrausweises sein, wobei ein internationaler Ausweis von Vorteil ist. Für unerlaubten Besitz eines Fahrausweises kann maxTravel nicht haftbar gemacht werden.

11.Versicherungen

Im Pauschalpreis sind keinerlei Versicherungen eingeschlossen, außer diese seien in der Bestätigung detailliert aufgeführt. Wir bitten den Teilnehmer zu überprüfen, ob er genügend versichert ist (Annullations-, Kranken-, Unfall-, Sachtransport-, Diebstahl- oder sonstige Versicherungen).

12.Beachtung der Anweisungen

Die Teilnehmer haben Weisungen der Tourenguides, Instruktoren und andere involvierte Personen zu respektieren. Der Teilnehmer verpflichtet sich die geltenden Verkehrsregeln zu beachten sowie auch die Regeln der Gruppenfahrt einzuhalten und weder Mensch noch Natur durch sein Verhalten mit dem Motorrad zu schädigen. Missachtet ein Teilnehmer wiederholt Vorschriften oder werden übrige Teilnehmer durch das Verhalten eines Teilnehmers bedroht, geschädigt oder verletzt, so hat maxTravel das Recht, diesen ohne Rückerstattung des Eventpreises von dem Event auszuschließen. In diesen Fällen behält sich maxTravel die Geltendmachung von Schadenersatz vor.

13.Leistungen Dritter

Ist es nicht möglich ein gebuchtes Einzelzimmer zu finden und steht auch kein Doppelzimmer zur Einzelbenützung zur Verfügung, wird der Teilnehmer automatisch ein Zimmer mit mindestens einer weiteren Person teilen müssen. Der Einzelzimmerzuschlag wird zurückerstattet.

14.Haftung

Unsere Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des vereinbarten Reisepreises beschränkt und umfasst nur den unmittelbaren Schaden.
Der Teilnehmer kennt die Risiken und nimmt am angemeldeten Event auf eigene Gefahr teil. Schäden die der Teilnehmer gegenüber Dritten verursacht, hat er in eigener Verantwortung zu tragen. Der Teilnehmer verzichtet gegenüber maxTravel und seinen Mitarbeitern auf jegliche Ansprüche (im Rahmen des Schweizerischen OR), die während des Event durch ein schädigendes Ereignis entstanden sind.

Pannen unterwegs: Wartezeiten unterwegs, verursacht durch Pannen oder nötigen Reparaturen an Motorrädern dürfen zu keinerlei Haftungsansprüchen gegenüber maxTravel führen. Kann ein Teilnehmer den Event infolge eines defekten Motorrades nicht fortsetzen und ist eine Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges unmöglich, wird dem Teilnehmer ein Gutschein für den anteiligen Reisepreis ausgehändigt.

Personenschäden: maxTravel übernimmt keinerlei Haftung bei Personenschäden des Reiseteilnehmers (Tod oder Körperverletzung) und allfällig finanzielle Schäden. Dies gilt insbesondere für Haftungsfälle, die im Zusammenhang mit der Benützung eines eigenen oder fremden Fahrzeuges (Motorrad, Auto) oder Sportgerätes eintreten.

15.Beanstandungen

Mängel oder Beanstandungen sind der maxTravel Geschäftsleitung direkt mitzuteilen, haftungsbedingte Reklamationen können später nicht mehr berücksichtigt werden.

16.Gerichtsstand

Für Streitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte von St. Gallen/Schweiz zuständig.

17.Veranstalter

maxTravel Schicker-Reisen
Ramendingen 17
CH-8737 Gommiswald
Switzerland
Geschäftsführer Jürg Max Schicker
Fon +41 55 280 42 34
Fax +41 55 280 42 35
info@maxtravel.ch


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